Wanderordnung

der Abteilung „Wuppertal e.V.“ des SGV

  1. Alle in unserem Wanderheft aufgeführten Rad- und Fußwanderungen werden durchgeführt. Bei extremer Wetterlage kann der Wanderführer die Wanderung am Treffpunkt absagen.
  2. Sowohl die Wanderführer(innen) als auch die Radwanderführer(innen) können Änderungen oder Kürzungen der Wanderungen vornehmen - Kilometerangaben und Wanderzeiten sind lediglich Richtwerte. Außerdem sind die Rad-/ Wanderführer(in) befugt, Teilnehmer von den Wanderungen auszuschließen, wenn ihnen dies erforderlich erscheint.
  3. Die Fahrradwanderungen finden hauptsächlich von Frühjahr bis Herbst statt. Es wird nur bei geeignetem Wetter geradelt. Bei starkem Regen kann der Radwanderführer(in) die Radwanderung am Treffpunkt absagen.
    Es ist erforderlich, dass die Teilnehmer ein verkehrssicheres Fahrrad gemäß STVO fahren und es auch beherrschen. Die Fahrweise ist immer den Verkehrs-, Straßen- und Wegeverhältnissen anzupassen. Zu jedem Fahrrad gehören: Ersatzschlauch, Fahrradpumpe und Flickzeug. Ein Helm ist empfehlenswert.
  4. Für den Fall, dass keine Einkehr gefunden werden kann, sollte immer etwas Verpflegung mitgenommen werden, auch wenn bei der Wanderung nicht „RU“ angegeben ist.
  5. Um die Wanderungen harmonisch und reibungslos zu erleben, bitten wir alle Wanderer:
    • zweckmäßige und wetterfeste Kleidung, vor allem richtiges Schuhwerk, d.h. mit griffiger Profilsohle und knöchelschützend, anzuziehen,
    • den Anordnungen der Wanderführer nachzukommen und ihnen die Führung der Wanderung durch weites Vorauseilen oder stetes Zurückbleiben nicht zu erschweren,
    • dem Wanderführer(in) mitzuteilen, wenn sie/er sich von der Wandergruppe entfernen wollen.
    • den Schutz der Natur als oberstes Gebot des Wanderers zu betrachten und das Pflücken von Pflanzen, unnötiges Schreien und Lärmen, das Beschädigen von Naturdenkmälern usw. zu unterlassen.
    • Papier, Speisereste, Flaschen usw. nicht am Rastplatz liegen zu lassen, sondern wieder mit nach Hause zu nehmen.
    • Bestimmungen über das Rauchen und das Feueranzünden in Wäldern und an Stellen, an denen durch Brand Schaden entstehen kann, zu beachten.
  6. Die Beteiligung an den Wanderungen geschieht auf eigene Gefahr. Mitglieder sind im Falle eines unverschuldeten Unfalls seitens der SGV-Abteilung Wuppertal e.V. bzw. über den Hauptverein Unfall- und Haftpflichtversichert. Gäste nur unfallversichert.
  7. Bei mehrtägigen Wanderungen gelten besondere Bestimmungen. Bei Teilnahme weitere Informationen durch den Wanderwart.
  8. Hunde können nach Rücksprache mit dem Wanderführer mitgenommen  werden, müssen aber in jedem Fall immer angeleint sein.
  9. Gäste sind stets herzlich willkommen. Auch für sie gilt diese Wanderordnung. Sie werden gebeten, sich zu Beginn der Wanderung mit dem Wanderführer(in) bekannt zu machen.